Die DCC-Konvention, die es vorübergehenden Arbeitnehmern aus beiden Ländern erlaubt, die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in ihrem Gastland für bis zu 60 Monate zu vermeiden, gilt nicht rückwirkend. Dies bedeutet, dass bereits vor dem 15. Juli 2026 in Großbritannien arbeitende Inder und bereits vor dem 15. Juli 2026 in Indien arbeitende Briten nicht für die DCC-Leistungen in Betracht kommen. Die Konvention trat am 15. Juli 2026 zusammen mit dem Indo-UK-Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) in Kraft.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel beschreibt die Umsetzung des Doppelbeitragsübereinkommens zwischen Indien und Großbritannien (DCC) und seine nicht rückwirkende Anwendung.





