Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte Susann E., eine Mitarbeiterin von Beate Zschäpe, wegen Unterstützung der rechtsextremen Terrorgruppe NSU zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Das Gericht verurteilte sie wegen Unterstützung einer Terrororganisation in drei Fällen und wegen Unterstützung bei besonders schweren Raub-Erpressungen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft stellte E. Zschäpe während ihrer Versteckzeit ihre Identität zur Verfügung und half bei der Sicherung eines Karachens, der beim letzten Raub der NSU verwendet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, aber das Gericht entschied unterhalb dieser Schwelle. Die Verteidigung plädierte für eine Freispruchsentscheidung unter Berufung auf Mangel an Beweisen für Kenntnis der Morde der Gruppe. Die NSU, bestehend aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, beging zehn Morde und zahlreiche Angriffe zwischen 2000 und ihrer Verhaftung, die auf Personen griechischer und deutscher Abstammung und einen Polizeibeamten abzielten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt einen ausgewogenen Bericht über das Gerichtsverfahren gegen Susann E. dar, der sowohl die Argumente der Strafverfolgung als auch die der Verteidigung umfasst.

