Die Verordnung gilt für Staatsangehörige, wie etwa Inder, Nepalese, Bangladescher, Pakistani, Philippiner und Ägypter, die eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis haben. Gesundheitsüberprüfungen werden in staatlichen Einrichtungen für die öffentliche Gesundheit durchgeführt, die 90 Tage vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geprüft werden. Sowohl Arbeitnehmer als auch andere Staatsangehörige tragen die gleichen Kosten. Eine vorübergehende Schulung ist für Staatsangehörige von Drittstaaten ab 35 Jahren obligatorisch, so dass keine gesetzliche Vorschrift für die Durchführung der Schulung vorliegt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält eine aktualisierte Tatsacheninformation über eine Regierungsentscheidung über die obligatorische Impfung von Ausländern.






