In Bengaluru initiierten die Stadtverbände eine "Safe Footpath"-Aktion, um Straßenverkäufer von Gehwegen zu entfernen, mit dem Ziel, sichere, behinderungsfreie Wanderwege zu gewährleisten. Diese Aktion folgte der Anerkennung des Rechts des Obersten Gerichtshofs, zu Fuß zu gehen, als ein Grundrecht. Allerdings entstanden Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Street Vendors (Protection of Livelihood and Regulation of Street Vending) Act, 2014, der die Sicherheit von Fußgängern mit den Lebensgrundrechten von Straßenverkäufern in Einklang bringen soll.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert beide Perspektiven - die Notwendigkeit sicherer Fußwege und den Schutz der Lebensgrundlagen der Straßenhändler - ohne offen eine Seite zu begünstigen.



