Das Uttarakhand High Court kritisierte die Staatspolizei für die illegale Inhaftierung des politischen Aktivisten Prabhat Dhyani, nachdem er die Absicht geäußert hatte, sich dem Protest der Cockroach Janta Party in Delhi anzuschließen. Das Gericht beschuldigte den Staat, sich an "Gundagardi" (Hooliganismus) zu beteiligen und stellte die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung nach Abschnitt 172 des Bharatiya Nagarik Suraksha Sanhita in Frage. Dhyani wurde am Rishikesh-Bahnhof inhaftiert und später nach 24 Stunden freigelassen. Sein Mitarbeiter reichte eine Klage beim High Court ein, in der er um seine Freilassung bat. Der Anwalt der Staatsregierung verteidigte die Maßnahme unter Berufung auf nationale Sicherheitsbedenken und die Einschränkungen von Delhi auf öffentliche Versammlungen, aber das Gericht lehnte diese Argumente ab und betonte die verfassungsmäßigen Rechte des allgemeinen Bildschutzes der Regierung.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel beschreibt die Handlungen des Staates als ungerechtfertigt und betont die skeptische Einstellung der Justiz gegenüber der Rechtfertigung der Inhaftierung durch die Regierung.





