Ein Hausbesitzer in Dublin, Irland, erlitt mehr als 20.000 € an Wasserschäden, nachdem Wasser aus einer Wohnung im Besitz des Rates sein Eigentum überschwemmt hatte. Der Rat behauptet, dass er nicht haftbar ist und anführt, dass das Problem auf die Handlungen der Mieter zurückzuführen ist. Der betroffene Bewohner, John, berichtete, dass die Mieter einen luftverschlussenen Wasserhahn nicht abgeschaltet hatten, was zu einem Wasserfluss in sein Haus führte. Obwohl die Mieter zuvor bei dem Rat Bedenken hinsichtlich der Sanitäranlage geäußert hatten, wurden diese Probleme Berichten zufolge nicht angegangen. Der Versicherer des Rates wies die Haftung zurück und erklärte, dass der Rat nicht für die Handlungen der Mieter verantwortlich sei. John, der aufgrund eines hohen Selbstbehaltes keine Entschädigung durch die Blockversicherung beantragen konnte, hat sich entschieden, die Reparaturkosten selbst zu decken.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel beschreibt einen Streit zwischen einem Hausbesitzer und einem Gemeinderat und konzentriert sich dabei auf Haftung und Verantwortung.




