Das Oberste Gerichtshof Sloweniens bestätigte, dass die Aussetzung des ersten Lehrers einer ljubljanskih srednjih šol ungesetzlich war. Das Gericht wies darauf hin, dass die Aussetzung mit dem Gefühl der Bedrohung durch eine konkrete Gefahr für das Leben eines anderen ungesetzlich sein muss. Die Gesellschaft von Dijak bereitet sich auf die Einreichung einer Schadensersatzforderung gegen die Schule vor.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert einen Rechtsfall, der Schuldisziplin und gerichtliche Überprüfung betrifft und zwar eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist, die jedoch keine klaren ideologischen Neigungen aufweist.






