Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben eine Vereinbarung getroffen, um die Gesetzgebung gegen sexuellen Missbrauch von Kindern erheblich zu stärken. Neue Straftaten umfassen die Erstellung und Verbreitung von "Pädophilenhandbüchern" und KI-Programmen, die zur Erzeugung von Material zur Ausbeutung von Kindern verwendet werden. Das Gesetz kriminalisiert auch ausdrücklich das "Grooming", bei dem Erwachsene Beziehungen zu Kindern zu sexuellen Zwecken aufbauen und ins Ausland reisen, um Kinder in der EU sexuell zu missbrauchen. Die Verjährungsfrist für solche Straftaten wurde je nach Schwere der Straftat auf 15 bis 32 Jahre nach Erreichen des Erwachsenenalters des Opfers verlängert. Die neuen Vorschriften verdeutlichen den Begriff der "Zustimmung" auf EU-Ebene, erhöhen die Höchststrafen für bestimmte Straftaten und fordern die Mitgliedstaaten auf, in Präventionsbemühungen zu investieren und obligatorische Meldepflichten für Personen, die mit Kindern arbeiten, umzusetzen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die gesetzlichen Änderungen in ausgewogener Weise und zitiert mehrere Politiker verschiedener Parteien, die das Abkommen unterstützen.




