Die österreichische Regierung hat eine weitere Erhöhung der Gerichtsgebühren um etwa sechs Prozent mit Wirkung zum 1. August angekündigt. Dies folgt auf eine vorherige Erhöhung um 23 Prozent im April letzten Jahres. Die Anpassung wird durch einen rechtlichen Mechanismus ausgelöst, der die Gebühren automatisch erhöht, wenn der Verbraucherpreisindex um mehr als fünf Prozent steigt, was kürzlich stattfand. Der Mechanismus kann nur vom Nationalrat ausgesetzt werden, der dies seit der Pandemie zweimal getan hat. Juristische Fachleute kritisieren die Politik und argumentieren, dass Österreich das einzige europäische Land ist, in dem die Justiz mehr Geld sammelt, als es zu betreiben kostet. Eine Studie des Europarats berichtete über ein Einkommens-Kosten-Verhältnis von 117 Prozent, während das Justizministerium behauptet, dass die Zahl nur 55 Prozent beträgt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert beide Perspektiven: die Rechtfertigung der Regierung für die Gebührenerhöhungen auf der Grundlage wirtschaftlicher Indikatoren und die Kritik von Juristen und Oppositionsparteien.




