Die geplante Fertigstellung der Autobahn A39 in Niedersachsen ist näher gekommen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Klage der Umweltorganisation BUND gegen einen teilweisen Bauplan abgelehnt hat. Das Gericht entschied, dass die vom Land Niedersachsen in der Planungsentscheidung vorgenommenen Änderungen trotz früherer Entscheidungen, die ursprüngliche Pläne als rechtlich fehlerhaft erachtet hatten, ausreichend waren. Das Projekt umfasst den Bau eines 14,2 km langen Abschnitts zwischen Weyhausen und Ehra, der Teil einer größeren 105 km langen Infrastrukturinitiative ist, die auf 1,5.2 Mrd. € geschätzt wird. Industrie- und Handelskammern begrüßten die Entscheidung und betonten die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts, während der BUND seine Enttäuschung ausdrückte und ökologische Bedenken hervorhob.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält einen ausgewogenen Überblick über die Gerichtsverfahren und die Reaktionen der Interessengruppen, wobei sowohl die Entwicklungsargumente der Branchenverbände als auch die vom BUND geäußerten Umweltschutzbedenken berücksichtigt werden.


