Ein französisches Berufungsgericht bestätigte die Verurteilung von Marine Le Pen wegen Missbrauchs von EU-Mitteln, reduzierte aber die Dauer ihres Verbots, ein öffentliches Amt zu bekleiden. Die Strafe beinhaltet zwei Jahre Suspendierung und ein Jahr unter elektronischer Überwachung. Diese Entscheidung lässt die Möglichkeit für Le Pen offen, sich bei der Wahl 2027 als Präsidentin zu bewerben, obwohl die elektronische Überwachung ihre Wahlkampfbemühungen erheblich behindern könnte. Le Pen hat zuvor zögerlich geäußert, sich unter elektronischer Überwachung zu bewerben, unter Berufung auf Bedenken über die Praktikabilität und die Auswirkungen auf das Image. Das Urteil reduziert ihre Ausschlussfrist von fünf Jahren auf 45 Monate, so dass sie sich möglicherweise für das Präsidentschaftswahlrennen 2027 qualifizieren kann.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt das rechtliche Ergebnis und seine potenziellen politischen Auswirkungen neutral dar, ohne offen eine Seite zu begünstigen.





