LokalecUnabhängigMittevor 7 Std. Die Frist für die Zuschlagzahlung rückt näher, FURS weist auf die Möglichkeit einer Zuschlagzahlung hinDie Finanzverwaltung der Republik Slowenien (FURS) hat Steuerpflichtige, die Steuerberechnungsbescheide mit einer Zahlungsfrist vom 29. Mai 2026 erhalten haben, gewarnt und daran erinnert, dass sie ihre Steuerschulden bis zum 29. Juli 2026 begleichen müssen. Die Zahlungsfrist ist auch auf dem Zahlungsschein im Steuerbescheid vermerkt. Steuerpflichtige können ihre Verpflichtungen auf verschiedenen Wegen erfüllen, einschließlich der mobilen App eDavki, die Optionen wie Flik oder Kreditkartenzahlungen anbietet. Wer vor dem 29. Juni 2026 gegen die Steuerbescheide Einspruch erhoben hat, ist bis zum Abschluss des Einspruchsprozesses von der sofortigen Zahlung befreit.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält sachliche Informationen über die von der Finanzverwaltung Sloweniens verwalteten Fristen und Verfahren für die Zahlung von Steuern.
Maribor24UnabhängigMittevor 8 Std. FURS mit wichtiger Meldung: Eine Frist, die viele Slowenen betrifft, läuft bald abDie slowenische Steuerbehörde FURS hat eine Bekanntmachung herausgegeben, in der Steuerpflichtige, die Einkommensteuer-Informationsberechnungen mit einem Eröffnungsdatum vom 29. Mai 2026 erhalten haben und eine Zahlungsfrist für zusätzliche Steuern haben, darüber informiert werden, dass die Zahlungsfrist am 29. Juli 2026 abläuft. In der Bekanntmachung heißt es, dass die Zahlungsfrist auf dem Zahlungsschein, der Teil der Einkommensteuer-Informationsberechnung ist, gedruckt wird. Steuerpflichtige können die mobile App "eDavki" verwenden, um verschiedene Zahlungsmethoden wie Flik oder Kartenzahlungen auszuwählen oder einen Zahlungsschein innerhalb der App vorzubereiten. Steuerpflichtige, die einen Streit gegen die Einkommensteuerberechnung eingereicht haben (die Frist ist am 29. Juni 2026 abgelaufen), müssen den Betrag nicht begleichen, da der Streit die Vollstreckung aussetzt. Außerdem können Steuerpflichtige die angepasste Steuer in mehreren Raten begleichen. Die einfachste und schnellste Methode ist die Einreichung in drei Raten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel liefert sachliche Informationen über Steuerschritten und Zahlungsverfahren, ohne eine klare ideologische Haltung einzunehmen, und stellt die Regeln und Möglichkeiten, die den Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen, auf neutrale Weise dar, wobei der Schwerpunkt auf den administrativen Prozessen und nicht auf politische Befürwortung oder Kritik liegt.