Ein französisches Gericht hat der rechtsextremen Führerin Marine Le Pen erlaubt, bei den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen potenziell anzutreten, vorausgesetzt, sie trägt ein elektronisches Knöchelband, während sie einen Teil ihrer Strafe wegen Missbrauchs von EU-Geldern verbüßt. Das Berufungsgericht von Paris bestätigte ihre Verurteilung, reduzierte jedoch ihre Haftstrafe von vier Jahren auf drei, mit zwei Jahren Aussetzung und einem Jahr unter elektronischer Überwachung. Diese Entscheidung hebt ein vorheriges fünfjähriges Wahlverbot auf, das sie daran gehindert hatte, sich zu bewerben. Le Pen steht vor einer schwierigen Wahl in Bezug auf ihre Kandidatur, da die National Rally-Partei in Meinungsumfragen an Dynamik gewinnt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert das rechtliche Ergebnis und die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung neutral, ohne offen Le Pen oder ihre Gegner zu begünstigen.




