Die Universität Hamburg untersuchte die Doktorarbeit der ehemaligen Verfassungsgerichtskandidatin Frauke Brosius-Gersdorf und kam zu dem Schluss, dass es kein Plagiat gab. Die Universität erklärte, dass die zuständigen Ausschüsse die Anschuldigung des akademischen Fehlverhaltens für ungerechtfertigt hielten. Die Untersuchung folgte den Behauptungen des österreichischen Plagiatforschers Stefan Weber, der Brosius-Gersdorfs Arbeit mit der Habilitationsthese ihres Mannes verglichen hatte, die beide an derselben Universität eingereicht wurden. Die Kontroverse über die Kandidatur von Brosius-Gersdorf führte zu Koalitionsstreitigkeiten innerhalb der regierenden Parteien Deutschlands, was letztendlich zur Rücknahme ihrer Nominierung führte.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Ergebnisse einer institutionellen Untersuchung, ohne offen eine der beiden Seiten zu unterstützen oder zu kritisieren.




