Die Europäische Union hat neue Vorschriften eingeführt, die es großen Modeherstellern verbieten, nicht verkaufte Kleidung zu zerstören, was eine signifikante Verschiebung in der Verwaltung von Textilabfällen innerhalb des Blocks bedeutet. Die am 19. Juli 2026 in Kraft getretenen Regeln verlangen, dass Unternehmen nur unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel wenn Artikel beschädigt sind oder Sicherheitsrisiken darstellen, nicht verkaufte Kleidungsstücke entsorgen. Diese Änderung zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu ermutigen, Alternativen wie Wiederverkauf, Recycling, Spende oder Wiederverwendung zu erforschen, anstatt einfach Inventar zu entsorgen. Die Verordnung gilt für große Unternehmen sofort, während mittelständische Unternehmen bis 2030 entsprechen müssen.
Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Bemühung, Umweltschäden zu verringern und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern. Gemäß den neuen Regeln müssen große Unternehmen bereits Informationen über nicht verkaufte Waren offenlegen, die sie mit einem standardisierten Berichtsformat entsorgen, das von der Europäischen Kommission eingeführt wurde. Mittelständische Unternehmen müssen ab 2030 folgen. Nationale Behörden werden die Einhaltung überwachen und die Befugnis haben, Geldbußen für Verstöße zu verhängen. Unternehmen, die Kleidung in Ausnahmefällen zerstören, z. B. wenn Produkte defekt, unsicher oder gefälscht sind, müssen die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme belegen.
Alle Aufzeichnungen über die Zerstörung müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden, damit die Aufsichtsbehörden frühere Entscheidungen rückwirkend überprüfen können. Nach Angaben der Europäischen Kommission zielen diese Maßnahmen darauf ab, die Textilabfälle zu reduzieren, die Kohlenstoffemissionen zu senken und die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die nachhaltige Modelle annehmen, zu verbessern. 6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr. In der Schweiz werden jährlich rund 50.000 Tonnen Kleidung an Textilsammelzentren gespendet. 3 Prozent der nicht verkauften Textilien im Land werden zerstört, obwohl die tatsächlichen Zahlen höher sein könnten.
Das Schweizer Bundesamt für Umwelt erklärte, dass das Verbot keine direkten Auswirkungen auf das Land hat, da viele Schweizer Modefirmen weltweit tätig sind und den EU-Standards unterliegen. Dennoch könnten die Änderungen die interne Politik und das Supply Chain Management für Unternehmen beeinflussen, die in beiden Märkten tätig sind.
Texaid, einer der größten Gebrauchtkleidungssammler der Schweiz, begrüßte die Entscheidung der EU. Die Organisation unterstützte eine ähnliche Gesetzgebung in der Schweiz und argumentierte, dass solche Regeln dazu beitragen würden, wertvolle Ressourcen im Umlauf zu halten.
H&M gab an, dass es beabsichtigt, die Zerstörung von Kleidung im Land zu vermeiden und sich damit an seine breitere Unternehmensstrategie anzupassen. Da die EU ihren Einfluss auf die Umweltverwaltung weiter verschärft, werden die Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher wahrscheinlich zunehmen. Mit strengeren Berichtspflichten und größeren Transparenzanforderungen nimmt der Druck auf Unternehmen, die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu übernehmen, zu. Für die Schweiz, obwohl direkte gesetzliche Änderungen nicht unmittelbar bevorstehen, deutet die sich entwickelnde Landschaft darauf hin, dass die künftigen politischen Entwicklungen den wachsenden Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz widerspiegeln können.
In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob sich die Schweizer Unternehmen proaktiv anpassen oder auf weitere Klarheit der Regulierung warten.
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