Am 3. August 2026 lehnte das Berufungsgericht in Santiago einen Antrag auf Aufhebung des Prozesses gegen den ehemaligen Carabinero Claudio Crespo im Fall Gatica ab und bestätigte seine Freispruchsentscheidung wegen rechtswidriger Zwangsverfolgung. Das Gericht bestätigte, dass die Handlungen von Crespo vom Gericht erster Instanz trotz der Unzufriedenheit der Anklage als rechtmäßig angesehen wurden. Inzwischen bleibt der ehemalige Stellvertreter Joaquín Lavín León wegen angeblichen Steuerbetrugs und Missbrauch von Wahldaten in Untersuchungshaft.
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