ORF NewsStaatlich / öffentlichMittevor 22 Std. Parlament stimmt für Verfahren gegen AfD-ParteifamilieDas Europäische Parlament hat ein Verfahren genehmigt, um die rechtspopulistische Parteifamilie "Europa der souveränen Nationen" (ESN) zu untersuchen, zu der auch die deutsche Alternative für Deutschland (AfD) gehört. Das Aufsichtsgremium wird prüfen, ob ESN die Kernwerte der EU verletzt hat. Eine Mehrheit von 414 Mitgliedern stimmte dafür, während 224 dagegen und 18 sich der Stimme enthalten haben. Wenn Verstöße festgestellt werden, könnte ESN seinen Status als europäische politische Partei verlieren und somit den Zugang zu EU-Mitteln verlieren. ESN wurde 2024 von der AfD gegründet und umfasst andere nationalistische Parteien wie die französische Reconquete, die polnische Neue Hoffnung und die pro-russische "Wiedergeburt" in Bulgarien.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die vom Europäischen Parlament gefasste Verfahrensentscheidung auf neutrale Weise und konzentriert sich auf den formalen Prozess und die möglichen Konsequenzen, ohne offen eine Seite zu begünstigen.
KurierParteinahMittevor 22 Std. EU-Parlament stimmt für Verfahren gegen AfD-ParteifamilieDas Europäische Parlament hat ein Überprüfungsverfahren gegen die europäische Parteifamilie "Europe Sovereign Nations" (ESN), zu der auch die deutsche Partei Alternative für Deutschland (AfD) gehört, wegen angeblicher Verletzungen der EU-Werte eingeleitet. Die Entscheidung wurde von einer Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg getroffen, und der Fall fällt nun unter die Aufsicht des Parteiüberwachungsorgans der Europäischen Union, der APPF. Die Überprüfung könnte dazu führen, dass die ESN die EU-Mittel für Wahlkampagnen oder Parteienkonferenzen verliert, die derzeit auf rund zwei Millionen Euro pro Jahr begrenzt sind. Die Überprüfung konzentriert sich darauf, ob die ESN-Mitglieder sich an EU-Prinzipien wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitsschutz halten. Die APPF legte dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der Mitgliedstaaten ein mehr als 250 Seiten umfassendes Dossier vor, in dem sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zitierte, in dem festgestellt wurde, dass die AfD zwar noch nicht vollständig als rechtsextremistisch eingestuft werden kann, aber auch abweisende Bemerkungen über Online-Posts von anderen demokratischen Politikern und Migranten durch AfD zeigt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Situation objektiv, beschreibt sowohl die Vorwürfe gegen das ESN als auch deren Verleugnung von Fehlverhalten, gibt Hintergrundinformationen zu den Anforderungen der EU an die Finanzierung von Parteien und skizziert die Verfahrensschritte des Überprüfungsprozesses, ohne offen eine Seite zu bevorzugen.