Die öffentlichen Parkplätze in Mexiko-Stadt haben 180 Tage Zeit, um eine Mitteilung an die Benutzer zu schalten, dass sie eine gültige Haftpflichtversicherung oder eine Bindung zum Schutz von Personen und ihren Fahrzeugen haben. Diese Anforderung wurde im Amtsblatt von Mexiko-Stadt veröffentlicht und fügt einen letzten Absatz zu Abschnitt IV von Artikel 48 des Gesetzes über Geschäftsbetriebe für Mexiko-Stadt hinzu. In der Mitteilung muss angegeben werden, dass die Einrichtung eine gültige Haftpflichtversicherung oder eine Bindung zum Schutz von Benutzern und ihren Fahrzeugen hat, gemäß den Bestimmungen von Abschnitt IV von Artikel 48 des oben genannten Gesetzes.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt ein faktisches Update über eine regulatorische Änderung dar, die von der Regierung von Mexiko-Stadt in Bezug auf die Anforderungen an öffentliche Parkplätze umgesetzt wurde.





