Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat neue Minister ernannt, aber ihre Vereidigung vor dem Bundestag (Parlament) ist für September nach der Sommerpause geplant. Dieses Timing hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob die verfassungsmäßige Anforderung an die Minister, vor dem Parlament einen Eid abzulegen, eingehalten wird. Gemäß Artikel 64 des Grundgesetzes werden die Minister vom Bundespräsidenten auf Empfehlung des Kanzlers ernannt, aber sie müssen vor dem Bundestag einen Eid ablegen, um offiziell das Amt zu übernehmen. Einige argumentieren, dass der Eid für die Legitimität der Rolle der Minister wesentlich ist, während andere, einschließlich der Bundesregierung, behaupten, dass der Eid später abgelegt werden kann, wenn das Parlament erneut zusammentritt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert beide Perspektiven auf die Verfassungsinterpretation bezüglich des Zeitraums des Ministereidens, ohne eine Seite zu bevorzugen.




