Die Ermittlungen gegen Ernst Nevrivy, Bezirksleiter der Donaustadt und Mitglied der SPÖ, in Bezug auf den Kauf eines kleinen Gartenparzells wurden eingestellt. Der Bezirksleiter wurde zuvor wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch und verbotener Eingriffe verdächtigt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft konnten keine Beweise für Machtmissbrauch oder unangemessenen Einfluss gegen Nevrivy nachgewiesen werden. Zusätzlich wurde die Ermittlung gegen einen anderen Angeklagten wegen fehlender Beweise für die Absicht, Schaden zu verursachen, fallen gelassen. Es wurde kein rechtswidriges Verhalten von Beamten der für Nachbarschaftsplanung und Grundstückzuteilung zuständigen Stadtverwaltung festgestellt. Nevrivy kaufte das Grundstück 2020 und das Land wurde 2021 für den Bau umgebaut, was zu Vorwürfen führte, dass er von der Änderung profitiert habe. Er hat konsequent jegliches Fehlverhalten geleugnet, zugegnet, dass die Situation "nicht optimal erschien". Vor kurzem wurde er in erster Instanz im Fall Wienwert freigesprochen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): In dem Artikel wird die Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen eine politische Persönlichkeit dargestellt, ohne offen eine der beiden Seiten zu begünstigen.




