Der Oberste Gerichtshof Indiens wies die Zentralregierung an, sicherzustellen, dass alle Schulen in ländlichen und Stammesgebieten getrennte Mädchentoiletten haben und die Notwendigkeit verbesserter Sanitäranlagen für weibliche Schüler betonte. Das Gericht stellte fest, dass 97,3% der Schulen im ganzen Land bereits funktionierende Mädchentoiletten haben, aber 4.745 Schulen noch nicht, insbesondere in wirtschaftlich benachteiligten Regionen. Die Anweisung folgt einem früheren Urteil, das Menstruationshygiene als Grundrecht anerkannt hat.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine ausgewogene Darstellung der Richtlinie des Obersten Gerichtshofs und der Reaktion der Regierung, wobei der Schwerpunkt auf rechtlichen Mandaten und administrativen Maßnahmen liegt, ohne offen eine politische Ideologie zu begünstigen.





