Der spanische Oberste Gerichtshof hat einen Antrag des ehemaligen Generalstaatsanwalts Álvaro García Ortiz abgelehnt, die Kosten, die er im Rahmen seines Strafverfahrens zahlen muss, weiter zu senken. Das Gericht bestätigte einen zweiten vorgeschlagenen Betrag von 39.000 Euro für die Kosten, der ursprünglich von dem Justizbeamten, der den Fall behandelte, auf 79.942 Euro festgesetzt wurde. Dieser Betrag wurde halbiert, nachdem García Ortiz eine Beschwerde eingereicht hatte, aber das Gericht seine Berufung abgelehnt hatte. García Ortiz wurde zuvor für das Lecken vertraulicher Informationen im Zusammenhang mit Alberto González Amador, Partnerin von Madrider Präsidentin Isabel Díaz Ayuso, und für die Verbreitung eines Presseberichts verurteilt, um falschen Ansprüchen von Ayuso's Kreis entgegenzuwirken. Das Urteil beinhaltet eine Geldstrafe, eine Entschädigung für González Amador und die Zahlung von Rechtskosten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel beschreibt das Gerichtsverfahren und die finanziellen Auswirkungen der Verurteilung von García Ortiz, ohne offen eine politische Fraktion zu unterstützen oder zu kritisieren.






