Die Ehefrau des spanischen Premierministers, Begoña Gómez, wurde von Richter Juan Carlos Peinado für den letzten Verfahrensschritt vor der Verhandlung vorgeladen. Das folgt auf die Einreichung eines neuen Antrags der Verteidigung auf Freispruch. Das Gericht hatte zuvor eine Anordnung zur Eröffnung des Prozesses erlassen, musste aber nach Berufungen der Verteidigung bestimmte Aspekte überarbeiten. Die Audiencia de Madrid lehnte Anträge ab, den Fall gegen Gómez und ihre Beraterin Cristina Álvarez abzuweisen, während der Geschäftsmann Juan Carlos Barrabés aus dem Fall ausgeschlossen wurde. Die bevorstehende Anhörung könnte zu einer formellen Entscheidung führen, mit dem Prozess fortzufahren, die dann vom Provinzgericht behandelt wird.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): In dem Artikel wird eine sachliche Darstellung eines Gerichtsverfahrens vorgelegt, an dem eine hochrangige politische Persönlichkeit beteiligt ist, ohne offen eine Seite zu begünstigen.




