Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) verbindliche Maßnahmen ergriffen, die Google verpflichten, bestimmte Suchdaten mit Drittanbietern zu teilen. Dieser Schritt zielt darauf ab, die marktbeherrschende Position von Google durch die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs im digitalen Sektor zu brechen. Ab Januar 2027 muss Google zugelassene Wettbewerbern anonymisierte Suchanfragen, Klickwege und Ranglisteninformationen zur Verfügung stellen, aber nicht seine proprietären Algorithmen. Der Datenaustausch wird mit strengen Datenschutzmaßnahmen, einschließlich technischer und vertraglicher Garantien zur Verhinderung der Benutzeridentifizierung, versehen. Die Kommission betont, dass diese Regeln mit den europäischen Datenschutzrichtlinien übereinstimmen und eine laufende Überwachung zur Bewältigung neuer Risiken beinhalten. Der Zugriff auf die Daten erfolgt über eine API unter fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen, wobei Dritte verpflichtet sind, zu den Betriebskosten beizutragen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Regulierungsmaßnahmen der EU-Kommission gegen Google auf ausgewogene Weise und konzentriert sich dabei auf den rechtlichen Rahmen, die Ziele und die Bedingungen, die von der DMA festgelegt wurden.





