Ein Video, das von dem beliebten indischen Social Media-Influencer Dhruv Rathee hochgeladen wurde, wurde in Indien nach Anweisungen des grievance appeal committee (GAC) des Landes vom Zugriff ausgeschlossen, so eine Erklärung von Google an den Obersten Gerichtshof von Delhi am 11. August 2026. Das Unternehmen bestätigte, dass das Video, das ursprünglich am 21. März veröffentlicht wurde, in Indien eingeschränkt war, aber weltweit weiterhin zugänglich war.
Die rechtliche Aktion stammt aus einer Petition, die von der Anwältin Amita Sachdeva eingereicht wurde, die behauptet, das Video enthalte falsche, irreführende und provokative Aussagen über mehrere hinduistische Gottheiten, darunter Lord Shri Ram, Lord Krishna und Göttin Sita.
Die Rechtsprechung wurde von Richter Swarana Kanta Sharma, der dem Fall vorstand, anerkannt, dass die Angelegenheit einer globalen Verfügung bereits vor der Abteilungsrichterbank war und festgestellt, dass alle Maßnahmen, die bereits ergriffen worden waren, bereits abgeschlossen waren. Das Gericht hat weitere Anhörungen für den 3. September geplant. Die Kontroverse begann, als Sachdeva am 22. März 2026 erstmals eine Beschwerde bei der Cyber Crime Cell einreichte, gefolgt von einer Beschwerde bei YouTube's Resident Grievance Officer am 23. März. Nachdem YouTube sich geweigert hatte, den Inhalt zu entfernen, unter Berufung auf keine Verletzung seiner Gemeinschaftsrichtlinien, eskalierte Sachdeva die Angelegenheit am 27. März bei der GAC.
Trotz der Informationstechnologie-Regeln, die vorschreiben, dass solche Beschwerden innerhalb von 30 Tagen gelöst werden müssen, dauerte der Prozess über zweieinhalb Monate, um eine Entscheidung zu treffen. Am 3. Juli wies der Delhi High Court den GAC an, die Beschwerde innerhalb von 15 Tagen zu lösen. Daraufhin reichte Sachdeva eine weitere Anmeldung ein, in der die Nichteinhaltung der gerichtlichen Anweisung vorgeworfen wurde. Der GAC erließ schließlich am 15. Juli eine Anordnung zur Entfernung des Videos, aber Google handelte Berichten zufolge nur teilweise und beschränkte den Zugang in Indien anstatt global. Sachdeva hat auch eine separate Beschwerde bei einem Gericht in Delhi eingereicht, in der die Anmeldung eines Strafverfahrens gegen Rathee beantragt wurde.
Sie argumentiert, dass das Video Sanatan Dharma beleidigt, hinduistische Schriften falsch darstellt, anti-hinduistische Gefühle verbreitet und religiöse Disharmonie auslöst, Straftaten, die sie als schwerwiegend bezeichnet und die sofortige rechtliche Intervention benötigen. Der Fall hebt die anhaltenden Spannungen zwischen Redefreiheit und der Regulierung von Online-Inhalten in Indien hervor. Während Plattformen wie YouTube unter globalen Standards arbeiten, erfordern lokale Gesetze oft maßgeschneiderte Antworten auf Beschwerden, was zu komplexen rechtlichen Szenarien führt.
Rathee, der für seine pädagogischen und analytischen Inhalte bekannt ist, hat sich zu der Situation noch nicht öffentlich geäußert. Sein Video, das den Rechtsstreit auslöste, ist weiterhin außerhalb Indiens verfügbar und wirft Fragen über das Gleichgewicht zwischen nationalen Vorschriften und der internationalen Zugänglichkeit digitaler Inhalte auf.
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