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Das Gericht räumt den Weg für eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung gegen einen ehemaligen NT-Richter
Australia🏛️ PolitikMittevor 9 Std.

Das Gericht räumt den Weg für eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung gegen einen ehemaligen NT-Richter

Das Bundesgericht in Australien hat eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung gegen einen ehemaligen Richter des Obersten Gerichts des Northern Territory zugelassen und die Behauptung des Richters zurückgewiesen, die Verjährungsfrist habe den Fall verhindert. Die Beschwerdeführerin, eine ehemalige Gerichtsmitgliedin, behauptet, dass die Richterin vor mehr als einem Jahrzehnt unangemessene Bemerkungen über ihr Aussehen gemacht, persönliche Fragen gestellt und vorgeschlagen habe, ein Bett zu teilen, um Geld zu sparen. Die NT-Anti-Diskriminierungs-Kommission akzeptierte zunächst die Beschwerde, aber der Ex-Richter, der als RST bezeichnet wird, bestritt die Entscheidung und argumentierte, dass die 12-monatige Frist für Beschwerden abgelaufen sei. Der Richter des Bundesgerichts Mark Moshinsky entschied zugunsten der Kommission und erklärte, dass die Argumente von RST die Aufhebung der Entscheidung nicht rechtfertigten. Er äußerte auch eine vorläufige Ansicht, dass RST die Rechtskosten der Beschwerdeführerin übernehmen sollte.

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ABC News (Australia) logoABC News (Australia)Staatlich / öffentlichMittevor 9 Std.
Das Gericht räumt den Weg für eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung gegen einen ehemaligen NT-Richter

Das Bundesgericht in Australien hat eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung gegen einen ehemaligen Richter des Obersten Gerichts des Northern Territory zugelassen und die Behauptung des Richters zurückgewiesen, die Verjährungsfrist habe den Fall verhindert. Die Beschwerdeführerin, eine ehemalige Gerichtsmitgliedin, behauptet, dass die Richterin vor mehr als einem Jahrzehnt unangemessene Bemerkungen über ihr Aussehen gemacht, persönliche Fragen gestellt und vorgeschlagen habe, ein Bett zu teilen, um Geld zu sparen. Die NT-Anti-Diskriminierungs-Kommission akzeptierte zunächst die Beschwerde, aber der Ex-Richter, der als RST bezeichnet wird, bestritt die Entscheidung und argumentierte, dass die 12-monatige Frist für Beschwerden abgelaufen sei. Der Richter des Bundesgerichts Mark Moshinsky entschied zugunsten der Kommission und erklärte, dass die Argumente von RST die Aufhebung der Entscheidung nicht rechtfertigten. Er äußerte auch eine vorläufige Ansicht, dass RST die Rechtskosten der Beschwerdeführerin übernehmen sollte.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert das Gerichtsverfahren und die Argumente sowohl des Beschwerdeführers als auch des ehemaligen Richters, ohne offen eine der beiden Seiten zu begünstigen.

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Dasselbe Ereignis, gruppiert nach der politischen Ausrichtung der berichtenden Medien.

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