Der Europäische Rat hat das vorläufige Handelsabkommen mit Mexiko formell genehmigt und damit alle technischen und administrativen Verfahren abgeschlossen. Dies ist der letzte Schritt, bevor das Abkommen in Kraft treten kann, bis zur Genehmigung durch den mexikanischen Kongress. Das Abkommen wurde während des Gipfels EU-Mexiko am 22. Mai unterzeichnet und am 8. Juli vom Europäischen Parlament gebilligt. In Mexiko muss das Abkommen nun durch die Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten, Europa und Wirtschaft gehen, bevor es im Plenum des Kongresses debattiert wird.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält sachliche Informationen über den Fortschritt des Handelsabkommens, ohne offen eine der Seiten zu begünstigen.





