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Collien Fernandes - OLG Hamburg: SPIEGEL darf weiter über »virtuelle Vergewaltigung« berichten
Germany🏛️ PolitikMittevor 13 Tagen

Collien Fernandes - OLG Hamburg: SPIEGEL darf weiter über »virtuelle Vergewaltigung« berichten

Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass Der Spiegel seinen Bericht über die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren ehemaligen Ehemann Christian Ulmen weiterhin veröffentlichen darf. Das Gericht erließ zwei einstweilige Anordnungen bezüglich spezifischer Aussagen, erlaubte jedoch, dass der Kerninhalt des Artikels unverändert blieb. Zu den Hauptvorwürfen gehören Behauptungen, dass Ulmen sich durch digitale und sexualisierte Gewalt an "virtueller Vergewaltigung" beteiligt hat, wie z. B. die Erstellung gefälschter Profile unter Fernandes Namen, um Hunderte von Männern zu kontaktieren und sexuell explizite Gespräche zu führen. Das Gericht bestätigte, dass Ulmen pornografische Videos und Fotos von Frauen verbreitet hat, die Fernandes unter ihrem Namen ähneln, und tiefe gefälschte Bilder von ihr erstellt hat, die KI-Technologie verwenden. Diese Handlungen wurden von Ulmens Anwälten während des Verfahrens nicht bestritten. Das Gericht beschränkte die Berichterstattung über zwei kleinere Aspekte, die private E-Mails zwischen Ulmen und seinem Anwalt betreffen, die wie die persönliche Sexualität des Artikels berührten. Allerdings bleibt die Unversehrlichkeit des Artikels von Ulmen intakt, einschließlich der Einwilligung, mit den Männern über den Chat über "Fakex" zu sprechen.

Im Juni 2026 erließ das Oberlandesgericht in Hamburg ein Urteil, das den laufenden Rechtsstreit zwischen Schauspieler Christian Ulmen und der Zeitschrift "Der Spiegel" erheblich beeinflusste. Das Gericht ordnete "Der Spiegel" an, Teile seiner Berichterstattung über Vorwürfe von Ulmens ehemaliger Frau Collien Fernandes zu ändern. Insbesondere verbot das Gericht die Veröffentlichung von Inhalten, die darauf hindeuten könnten, dass Ulmen Deepfake-Videos von Fernandes erstellt oder verbreitet hatte. Diese Entscheidung folgte einer Berufung von Ulmen gegen ein früheres Urteil des Amtsgerichts Hamburg, das die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung von "Der Spiegel" weitgehend bestätigt hatte.

Die Kontroverse begann, als Der Spiegel im März 2026 einen Artikel mit dem Titel "Du hast mich praktisch vergewaltigt" veröffentlichte, in dem Fernandes' Anschuldigungen gegen Ulmen detailliert beschrieben wurden. Laut dem Artikel hat Ulmen angeblich gefälschte Profile unter dem Namen seiner Ex-Frau erstellt, sich mit Männern unter diesen Profilen unterhalten und ihnen explizite Bilder und Videos geschickt. Während der ursprüngliche Artikel Ulmen nicht explizit beschuldigte, Deepfake-Videos zu erstellen, stellte das Oberlandesgericht fest, dass bestimmte Formulierungen und Übergänge im Text solche Handlungen implizieren könnten, was zum Verbot bestimmter Passagen führte.

Als Teil des Urteils wurde der Spiegel aufgefordert, seinen Artikel durch Hinzufügen von Erläuterungen zu zwei Punkten anzupassen und zu betonen, dass es keine konkreten Anzeichen dafür gibt, dass Ulmen Deepfake-Videos produziert oder verbreitet hat. Zusätzlich verbot das Gericht die Verwendung von zwei Zitaten aus Ulmens Korrespondenz mit seinem Strafverteidiger unter Berufung auf mögliche Verletzungen seiner Privatsphäre. Diese Zitate wurden aus dem Artikel entfernt, obwohl der Kerninhalt bezüglich der Vorwürfe der virtuellen Vergewaltigung und anderer Formen digitaler und sexualisierter Gewalt intakt blieb.

Trotz der Einschränkungen des Oberlandesgerichts blieb der Hauptteil des Berichts von Der Spiegel über Fernandes' Ansprüche gegen Ulmen unverändert. Das Gericht räumte ein, dass Ulmen tatsächlich Deepfake-Fotos von Fernandes mithilfe von KI-Technologie erstellt und pornografische Videos und Fotos von anderen Frauen unter ihrem Namen verbreitet hatte, um die Empfänger zu täuschen, dass sie Inhalte mit Fernandes selbst betrachten. Diese Anerkennung erfolgte, nachdem Ulmens gesetzliche Vertreter diese Anschuldigungen während des Verfahrens nicht bestritten hatten.

Das juristische Team, das Ulmen vertritt, äußerte die Hoffnung, dass diese gerichtliche Entscheidung zu einem maßvolleren öffentlichen Diskurs beitragen und das intensive Vorurteil gegen ihren Mandanten verringern würde. Sie betonten die Bedeutung des Urteils für Ulmen und betonten die Notwendigkeit einer ausgewogenen Perspektive in der Berichterstattung der Medien über solche sensiblen Themen. In der Zwischenzeit erwägt Der Spiegel weitere rechtliche Schritte in Bezug auf die vom Gericht angeordneten Klarstellungen und weist darauf hin, dass die Angelegenheit in Zukunft möglicherweise noch zusätzlich geprüft wird.

Dieser Fall unterstreicht das komplexe Zusammenspiel zwischen Medienfreiheit und den Rechten des Einzelnen auf Privatsphäre, insbesondere in hochkarätigen Rechtsstreitigkeiten mit Vorwürfen digitalen Missbrauchs. Im Zuge der Entwicklung der Situation werden beide Parteien wahrscheinlich weiterhin rechtliche Strategien anwenden, um ihre jeweiligen Interessen zu schützen und gleichzeitig die Herausforderungen zu meistern, die sich aus der öffentlichen Wahrnehmung und der journalistischen Verantwortung ergeben.

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3 Berichte

Der Spiegel logoDer SpiegelUnabhängigMitteFaktentreue 95Objektivität 90vor 13 Tagen
Collien Fernandes - OLG Hamburg: SPIEGEL darf weiter über »virtuelle Vergewaltigung« berichten

Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass Der Spiegel seinen Bericht über die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren ehemaligen Ehemann Christian Ulmen weiterhin veröffentlichen darf. Das Gericht erließ zwei einstweilige Anordnungen bezüglich spezifischer Aussagen, erlaubte jedoch, dass der Kerninhalt des Artikels unverändert blieb. Zu den Hauptvorwürfen gehören Behauptungen, dass Ulmen sich durch digitale und sexualisierte Gewalt an "virtueller Vergewaltigung" beteiligt hat, wie z. B. die Erstellung gefälschter Profile unter Fernandes Namen, um Hunderte von Männern zu kontaktieren und sexuell explizite Gespräche zu führen. Das Gericht bestätigte, dass Ulmen pornografische Videos und Fotos von Frauen verbreitet hat, die Fernandes unter ihrem Namen ähneln, und tiefe gefälschte Bilder von ihr erstellt hat, die KI-Technologie verwenden. Diese Handlungen wurden von Ulmens Anwälten während des Verfahrens nicht bestritten. Das Gericht beschränkte die Berichterstattung über zwei kleinere Aspekte, die private E-Mails zwischen Ulmen und seinem Anwalt betreffen, die wie die persönliche Sexualität des Artikels berührten. Allerdings bleibt die Unversehrlichkeit des Artikels von Ulmen intakt, einschließlich der Einwilligung, mit den Männern über den Chat über "Fakex" zu sprechen.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine rechtliche Entscheidung in Bezug auf die Pressefreiheit und zeigt keine klaren ideologischen Rahmen. Es berichtet über gerichtliche Entscheidungen und enthält direkte Zitate aus der Entscheidung des Gerichts ohne offensichtliche Vorurteile gegenüber einer Seite. Der Schwerpunkt liegt auf rechtlichen Verfahren und nicht auf politischer Haltung

Warum diese Bewertungen (Faktentreue 95 · Objektivität 90): Highly factual with detailed quotes from the court decision, accurately representing the legal outcome. The article remains largely objective, presenting the facts without overt bias.

Die Zeit logoDie ZeitUnabhängigMitteFaktentreue 92Objektivität 88vor 13 Tagen
Fall Ulmen Fernandes: Oberlandesgericht untersagt weitere Teile der Ulmen-Berichterstattung

Das deutsche Magazin Der Spiegel wurde vom Hanser Oberlandesgericht angewiesen, Teile seiner Berichterstattung über den Fall von Christian Ulmen und seinem ehemaligen Partner Collien Fernandes zu ändern. Das Gericht verbot dem Magazin, vorzuschlagen, dass Ulmen möglicherweise Deepfake-Videos von Fernandes erstellt oder verbreitet hat, obwohl solche Behauptungen im ursprünglichen Artikel nicht ausdrücklich erwähnt wurden. Darüber hinaus wurden bestimmte Passagen, die E-Mails zwischen Ulmen und seinem Verteidiger zitieren, aus Datenschutzgründen verboten. Während das Gericht die Entscheidung des unteren Gerichts bestätigte, die Berichterstattung über Vorwürfe von Gewalt gegen Fernandes erlaubte, entschied es gegen bestimmte Formulierungen, die Ulmens Beteiligung an Deepfakes implizieren könnten. Der Spiegel hat seinen Artikel bereits online angepasst und Klarstellungen hinzugefügt, dass es keine konkreten Anzeichen dafür gibt, dass Ulmen Deepfake-Inhalte produziert oder geteilt hat.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert Rechtsurteile und journalistische Anpassungen, ohne offen eine der beiden Seiten zu begünstigen.

Warum diese Bewertungen (Faktentreue 92 · Objektivität 88): Factual and concise, accurately reflecting the court's restrictions on the Spiegel reporting. The tone is balanced but includes a brief mention of the public comments section, which may introduce minor subjectivity.

Süddeutsche Zeitung logoSüddeutsche ZeitungUnabhängig🔒MitteFaktentreue 90Objektivität 85vor 13 Tagen
Christian Ulmens Beschwerde hat teilweise Erfolg: Neuer Beschluss gegen "Spiegel"

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von Christian Ulmen, einem ehemaligen Chefredakteur der Zeitschrift "Der Spiegel", gegen die Veröffentlichung teilweise bestätigt. Das Gericht entschied, dass bestimmte Aspekte der Berichterstattung der Zeitschrift rechtlich problematisch seien, was zu einer neuen Entscheidung gegen "Spiegel" führte. Dieses Urteil könnte Auswirkungen auf die journalistische Freiheit und die rechtlichen Grenzen der Medienkritik in Deutschland haben.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel berichtet über eine Rechtsentscheidung, an der ein prominentes Medienunternehmen und ein ehemaliger Redakteur beteiligt sind, die aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Pressefreiheit und die rechtlichen Standards im Journalismus von Natur aus politisch belastet ist.

Warum diese Bewertungen (Faktentreue 90 · Objektivität 85): Accurate summary of the court ruling, though slightly less detailed than the first article. The tone is neutral but shows some slight emphasis on Ulmen’s partial victory.

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