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OGH kippt Zusatzgebühren bei Ryanair
Austria🏛️ PolitikMittevor 7 Tagen

OGH kippt Zusatzgebühren bei Ryanair

Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat entschieden, dass mehrere Gebühren, die die Billigfluggesellschaft Ryanair den Fluggästen auferlegt, rechtswidrig sind. Der Verbraucherinformationsverband (VKI) hat im Namen des Ministeriums für soziale Angelegenheiten 15 spezifische Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair angefochten. Dazu gehörten eine Check-in-Gebühr in Höhe von 55 Euro, eine "Kindergebühr" in Höhe von 25 Euro für Kinder unter zwei Jahren, die keinen eigenen Sitzplatz benötigen, sowie Gebühren für Familiensitze, Bordkarten und andere zusätzliche Kosten. Das Gericht stellte fest, dass 14 der 15 Klauseln aufgrund ihrer übermäßigen Komplexität und mangelnden Transparenz inakzeptabel waren. Diese Gebühren konnten manchmal den Flugpreis selbst übersteigen. Das Urteil betont, dass diese Gebühren den Verbrauchern klar mitgeteilt werden müssen und sie nicht unfair benachteiligen können, insbesondere wenn der Grund für die Gebühren von Ryanair auf technische Probleme zurückzuführen ist, wie beispielsweise beim Online-Check-in.

Das österreichische Oberste Gericht (OGH) hat entschieden, dass mehrere von der Billigfluggesellschaft Ryanair erhobenen zusätzlichen Gebühren rechtswidrig sind. Diese Entscheidung folgt auf eine rechtliche Anfechtung, die vom Verbraucherinformationsverband (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eingeleitet wurde. Gemäß dem am Montag veröffentlichten Urteil wurden 14 von 15 Gebührenklauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair aufgrund ihrer mangelnden Klarheit und Transparenz als inakzeptabel eingestuft. Das VKI hatte eine Sammelklage gegen diese spezifischen Klauseln eingereicht, die unter anderem eine Check-in-Gebühr von 55 € enthielten.

Die Klage des VKI richtete sich gegen 15 spezifische Gebührenklauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair. Im Vordergrund stand die Check-in-Gebühr in Höhe von 55 €, die den Passagieren, die am Flughafen einchecken, auferlegt wurde. Insgesamt stellte der OGH fest, dass 14 der 15 Gebührenklauseln ungültig waren. Das VKI kündigte dieses Ergebnis am Montag an und betonte die Komplexität und Mehrdeutigkeit der in diesen Klauseln verwendeten Sprache.

Neben der Check-in-Gebühr erhebt Ryanair Gebühren für obligatorische Familiensitze, die Ausstellung einer Bordkarte für 15 € und andere ähnliche Gebühren. Diese kombinierten Gebühren können manchmal die Kosten des Fluges selbst übersteigen. Das OGH stellte fest, dass viele dieser Klauseln so formuliert sind, dass die Verbraucher sie schwer zu verstehen haben, insbesondere bei der Berücksichtigung potenzieller Erstattungsansprüche. Das Gericht betonte, dass es an Transparenz in Bezug auf diese Gebühren mangelt.

Nach Ansicht des OGH sind bestimmte Gebühren wie die Check-in-Gebühr, die Gebühr für die Änderung der Buchung, die Gebühr für die Ausstellung der Bordkarte und die Gebühr für die Namenskorrektur nicht nur undurchsichtig, sondern schaden auch den Verbrauchern erheblich. Diese Gebühren können auch dann erhoben werden, wenn der Grund für ihr Auftreten bei Ryanair selbst liegt, z. B. wenn der Online-Check-in aufgrund technischer Probleme innerhalb des festgelegten Zeitrahmens fehlschlägt. Das VKI stellt auf seiner Website ein Musterbrief für betroffene Verbraucher zur Verfügung, die die Erstattung dieser Gebühren beantragen.

Petra Leupold, leitende Juristin am VKI, kommentierte das Urteil des OGH in einer Pressemitteilung und erklärte, dass es als starkes Signal für Preistransparenz und fairen Wettbewerb dient. Sie betonte, dass das OGH klar feststellte, dass zusätzliche Gebühren transparent dargestellt werden müssen und dass Verbraucher nicht ungerecht benachteiligt werden sollten. Betroffene Verbraucher, die diese Gebühren auf der Grundlage dieser oder ähnlicher Klauseln bezahlt haben, können laut Leupold nun ihre Rückgabe beantragen.

Ulrike Königsberger-Ludwig, Staatssekretärin für Verbraucherschutz im Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Mitglied der SPÖ, begrüßte die Entscheidung und stellte fest, dass billige Flüge nicht bedeuten sollten, dass die Verbraucher am Ende unklare Gebühren zahlen.

Der Rechtsstreit des VKI gegen Ryanair wurde durch frühere Entscheidungen niedrigerer Gerichte gestützt. Ursprünglich hatte das Landgericht Korneuburg (Niederösterreich) bereits 14 der 15 angefochtenen Klauseln für ungültig erklärt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung, verstärkte die früheren Feststellungen und legte weitere Rechtsgrundlagen für die Verbraucherrechte in dieser Angelegenheit vor. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer Kommunikation und fairer Praktiken in der Luftfahrtindustrie, insbesondere in Bezug auf zusätzliche Gebühren, die sich erheblich auf die Verbraucherkosten auswirken können.

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3 Berichte

Kurier logoKurierParteinahMitteFaktentreue 98Objektivität 96vor 7 Tagen
Brisantes Urteil: Fluglinie für Extra-Gebühren abgestraft, Kunden können Geld zurückholen

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass 14 von 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen von Ryanair rechtswidrig sind, da sie mangels Transparenz und unfair gegenüber den Verbrauchern sind. Diese Gebühren umfassen Check-in-Gebühren, Kindergebühren, Familiensitzerfordernisse und Kosten für die Ausstellung von Bordkarten. Das Gericht betonte, dass solche zusätzlichen Gebühren eindeutig dargestellt werden müssen und die Verbraucher nicht ungerecht benachteiligt werden können. Betroffene Kunden können nun eine Rückerstattung dieser Gebühren beantragen. Der Verbraucherinformationsverband (VKI), der das Ministerium für Soziale Angelegenheiten im Fall vertrat, erklärte, dass einige Klauseln so unklar formuliert wurden, dass die Verbraucher sie nicht verstehen konnten, insbesondere in Bezug auf potenzielle Rückerstattungsansprüche. Ein Musterbrief zur Ersuchen um Rückerstattung ist auf der VKI-Website verfügbar.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine Rechtsprechung des höchsten österreichischen Gerichts über Verbraucherrechte und Fluggesellschaftsgebühren. Er enthält Zitate sowohl des Gerichts als auch von Verbraucherschutzorganisationen und bietet eine ausgewogene Perspektive, ohne offen eine Seite zu bevorzugen.

Warum diese Bewertungen (Faktentreue 98 · Objektivität 96): The article accurately reports the OGH ruling against Ryanair's fees, citing specific examples like the 55 Euro check-in fee and 25 Euro child fee. It includes direct quotes from the VKI and mentions the possibility of refunding fees. The only minor deduction is due to some repetition and minor form

ORF News logoORF NewsStaatlich / öffentlichMitteFaktentreue 97Objektivität 95vor 7 Tagen
OGH kippt Zusatzgebühren bei Ryanair

Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat entschieden, dass mehrere Gebühren, die die Billigfluggesellschaft Ryanair den Fluggästen auferlegt, rechtswidrig sind. Der Verbraucherinformationsverband (VKI) hat im Namen des Ministeriums für soziale Angelegenheiten 15 spezifische Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair angefochten. Dazu gehörten eine Check-in-Gebühr in Höhe von 55 Euro, eine "Kindergebühr" in Höhe von 25 Euro für Kinder unter zwei Jahren, die keinen eigenen Sitzplatz benötigen, sowie Gebühren für Familiensitze, Bordkarten und andere zusätzliche Kosten. Das Gericht stellte fest, dass 14 der 15 Klauseln aufgrund ihrer übermäßigen Komplexität und mangelnden Transparenz inakzeptabel waren. Diese Gebühren konnten manchmal den Flugpreis selbst übersteigen. Das Urteil betont, dass diese Gebühren den Verbrauchern klar mitgeteilt werden müssen und sie nicht unfair benachteiligen können, insbesondere wenn der Grund für die Gebühren von Ryanair auf technische Probleme zurückzuführen ist, wie beispielsweise beim Online-Check-in.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine Rechtsentscheidung über die Verbraucherrechte und die Praktiken der Fluggesellschaften, wobei der Schwerpunkt auf der Klarheit und Fairness der Gebühren liegt.

Warum diese Bewertungen (Faktentreue 97 · Objektivität 95): This article provides a clear summary of the court decision, mentioning the 14 out of 15 clauses deemed invalid. It gives specific examples such as the check-in fee and child fee, and quotes the VKI’s stance. The article is slightly less detailed than others but remains highly factual and mostly obj

Der Standard logoDer StandardUnabhängigMitteFaktentreue 96Objektivität 94vor 7 Tagen
Check-In, Bordkarte & Co.: Ryanair-Gebühren laut OGH unzulässig

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass 14 von 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen von Ryanair rechtswidrig sind. Diese Gebühren umfassen Gebühren für den Check-in am Flughafen, Kindertickets, obligatorische Familiensitze und Boardingkarten. Das Gericht stellte fest, dass diese Gebühren undurchsichtig sind und die Verbraucher unfair benachteiligen, insbesondere wenn die Ursache der Gebühr bei Ryanair selbst liegt. Betroffene Verbraucher können nun eine Erstattung beantragen. Der Verbraucherinformationsverband (VKI), der die Klage im Namen des Ministeriums für Soziale Angelegenheiten eingereicht hat, betonte den Mangel an Transparenz in den Klauseln. Ein Musterbrief zur Erstattung ist auf der VKI-Website verfügbar. Die Entscheidung wurde vom Staatssekretär für Verbraucherschutz begrüßt, der betonte, dass billige Flüge nicht mit versteckten Kosten verbunden sein sollten.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine Rechtsprechung über die Verbraucherrechte und die Praktiken der Fluggesellschaften. Er bietet ausgewogene Informationen über die Entscheidung des Gerichts, die betroffenen Gebühren und das Potenzial für die Erstattung der Verbraucher.

Warum diese Bewertungen (Faktentreue 96 · Objektivität 94): The article accurately conveys the legal outcome regarding Ryanair's fees and their invalidation by the OGH. It also notes the possibility of refunds. However, it has some formatting issues and incomplete sentences, which slightly reduce its factual clarity and objectivity.

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