Der Artikel erläutert, dass die Verfassung zwar drei Zulassungskriterien definiert, aber nicht die Definition des Begriffs "ausgezeichneter Jurist" oder die Mindesterfahrungsanforderungen festlegt. Er verweist auf historische Diskussionen während der Debatten der Verfassungsversammlung, bei denen Mitglieder wie H.V. Kamath und M. Ananthayanam Ayyangar die Absicht betonen, die Vielfalt durch die Berücksichtigung von Rechtsexperten außerhalb der traditionellen Rechtsberufe einzuführen. Sie zitierten das Beispiel von Felix Frankfurter, einem US-amerikanischen Obersten Gerichtshofsrichter, der vor seiner Ernennung Rechtsprofessor war.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine ausgewogene Diskussion über die Verfassungsbestimmung und ihren historischen Kontext, ohne offen eine politische Ideologie zu begünstigen.



