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Bundesgerichtsurteil – Kanton Wallis darf Einweg-E-Zigaretten verbieten
CH🏛️ PolitikMittevor 7 Std.

Bundesgerichtsurteil – Kanton Wallis darf Einweg-E-Zigaretten verbieten

Das Bundesgericht der Schweiz hat das Verbot von Einweg-E-Zigaretten im Kanton Wallis bestätigt und die Beschwerden der Schweizerischen Tabakhandelsvereinigung, Philip Morris Schweiz und betroffenen Einzelhändler zurückgewiesen. Das Verbot, das im Mai 2025 in Kraft trat, wurde durch eine Änderung des Gesundheitsgesetzes des Kantons eingeführt, die den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten unter Strafe von Geldstrafen verbot. Gegner argumentierten, dass die Verordnung gegen das Bundesgesetz verstoße, aber das Gericht entschied, dass der Kanton die Befugnis habe, solche Maßnahmen zu ergreifen, da die Bundesregierung das Thema des Verbots von Einweg-Produkten noch nicht angesprochen habe. Das Gericht betonte, dass das Verbot sowohl Zielen der öffentlichen Gesundheit als auch des Umweltschutzes dient und nicht im Widerspruch zum Bundesgesetz über Tabakwaren steht, das sich in erster Linie auf gesundheitliche Erwägungen konzentriert. Das Urteil stellte auch fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig und zum Schutz des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist, während nicht die Tatsache, dass alternative Maßnahmen wie kantonale Preiserhöhungen oder Einlagen weniger wirksam wären.

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SRF News logoSRF NewsStaatlich / öffentlichMittevor 7 Std.
Bundesgerichtsurteil – Kanton Wallis darf Einweg-E-Zigaretten verbieten

Das Bundesgericht der Schweiz hat das Verbot von Einweg-E-Zigaretten im Kanton Wallis bestätigt und die Beschwerden der Schweizerischen Tabakhandelsvereinigung, Philip Morris Schweiz und betroffenen Einzelhändler zurückgewiesen. Das Verbot, das im Mai 2025 in Kraft trat, wurde durch eine Änderung des Gesundheitsgesetzes des Kantons eingeführt, die den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten unter Strafe von Geldstrafen verbot. Gegner argumentierten, dass die Verordnung gegen das Bundesgesetz verstoße, aber das Gericht entschied, dass der Kanton die Befugnis habe, solche Maßnahmen zu ergreifen, da die Bundesregierung das Thema des Verbots von Einweg-Produkten noch nicht angesprochen habe. Das Gericht betonte, dass das Verbot sowohl Zielen der öffentlichen Gesundheit als auch des Umweltschutzes dient und nicht im Widerspruch zum Bundesgesetz über Tabakwaren steht, das sich in erster Linie auf gesundheitliche Erwägungen konzentriert. Das Urteil stellte auch fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig und zum Schutz des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist, während nicht die Tatsache, dass alternative Maßnahmen wie kantonale Preiserhöhungen oder Einlagen weniger wirksam wären.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Rechtsentscheidung und die Argumente beider Seiten, ohne offen eine bestimmte Perspektive zu bevorzugen.

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