Das Oberlandesgericht München (OLG) hat am Dienstag entschieden, dass die vier Behauptungen des ZDF-Moderators Jan Böhmermann in seiner Sendung *ZDF Magazin Royale** vom 7. Oktober 2022 gegen den ehemaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, unzulässig waren. Obwohl das Gericht Böhmermann und der ZDF die Verbreitung der Äußerungen untersagten, lehnte es eine Geldentschädigung für Schönbohm ab. Der Fall, der bereits im ersten Gerichtsverfahren entschieden worden war, wurde nun bestätigt.
Böhmermann hatte Schönbohm in seiner Sendung als Floppy, der Diskettenclown und CyCyberclown verspottet und behauptet, der ehemalige BSI-Chef habe die Cybersicherheit Deutschlands gefährdet. Er unterstellte Schönbohm eine Verbindung zu russischen Nachrichtendiensten, war zu einer politischen Affäre führte. Schönbohm wurde daraufhin von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) versetzt. Ein Disziplinarverfahren, das Schönbohm selbst initiiert hatte, zeigte, dass ihm keine dienstlichen Vergehen nachzuweisen waren. Trotzdem blieb er in seiner Position, bis er schließlich entlassen wurde.
Das OLG München urteilte, dass die Äußerungen in Böhmermanns Show soso zu verstehen waren, dass Schönbohm wusbewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Dies sei eine unwahre Äußerung, die Schönbohms allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Das Gericht betonte, dass auch eine satirische Äußerung sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lasse, wenn es eine der Tatsachenkern der Aussage gehe. Zwar hatte das ZDF argumentiert, dass Böhmermanns Sendung zulin zulsigerer Weise satirisch zugespitzte Kritik am BSI und Schönbohm gehabt habe, doch dies gelang es dem Sender, nicht die Richter zu überzeugen.
Zudem wies das Gericht darauf hin, dass Schönbohms Anwalt in einem Interview widerrechtlich behauptet hatte, die ZDF habe bei einem Versuch einer außergerichtlichen Einigung angeblich durchblicken lassen, es gebe Anknüpfungstatistiken dafür, dass Schönbohm bewusst mit dem russischen Geheimdienst zusammengearbeitet habe, obwohl die ZDF darauf hingewiesen habe, dass er eine solche Behauptung nicht aufgestellt habe. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Schönbohm betont, dass die Bestätigung der Unwahrheit der Äußerungen zwar wichtig sei, aber die Frage nach der Verantwortung für den entstandenen Schaden noch ungeklärt bleibe. Er werde weiter prüfen, ob weitere Schritte notwendig sind. Gleichzeitig habe Schönbohm eine Klage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht, in der er die Übersetzung durch Nancy Faeser beantragt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Klage jedoch zurückgewiesen, obwohl die Richter festgestellt haben, dass das BMI Schönbohms Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen habe, aber sei es auch nicht zu einer schwerwiegenden Verletzung von Schönbohms Persönlichkeitsrechten gekommen, mit der er einen Anspruch begründen hätte können.
Der Fall zeigt, wie komplex die Grenzen zwischen Satire und Verleumdung sein können. Während Böhmermanns Äußerungen als humoristisch und kritisch wahrgenommen wurden, sahen die Gerichte in ihnen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Entscheidung des OLG unterstreicht, dass selbst scheinbar harmlose oder satirische Formulierungen rechtliche Folgen haben können, wenn sie als unwahr und schädlich eingestuft werden. Für Schönbohm bleibt die Frage, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, offen.
2 Berichte
Frankfurter Allgemeine (FAZ)Unabhängig🔒MitteFaktentreue 94Objektivität 88vor 17 Tagen ZDF verliert Prozess: Böhmermann-Spott: Ex-BSI-Chef erhält recht, aber kein GeldDie ZDF verlor eine Rechtssache in Bezug auf eine Episode von "ZDF Magazin Royale", in der der Komiker Jan Böhmermann den ehemaligen BSI-Chef Arne Schönbohm beschuldigte, Verbindungen zu den russischen Geheimdiensten zu haben. Das Oberste Regionalgericht München bestätigte die Entscheidung des unteren Gerichts und entschied, dass vier Aussagen von Böhmermann und zwei Online-Kommentare rechtswidrig seien.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert das rechtliche Ergebnis des Falles ohne offen zu begünstigen, und enthält Details aus der Sicht der ZDF und Schönbohms, einschließlich seiner späteren Umstellung und gescheiterten Klage gegen das Bundesministerium für Innenpolitik.
Warum diese Bewertungen (Faktentreue 94 · Objektivität 88): The FAZ article provides detailed and accurate information about the court ruling, citing specific legal references and quoting the court's reasoning. It includes relevant background on the case and quotes from both sides. The tone is mostly neutral but slightly leans toward presenting Schönbohm as
heise onlineUnabhängigMitteFaktentreue 93Objektivität 89vor 17 Tagen BSI-Affäre: Urteil gegen Böhmermanns ZDF Magazin Royale bestätigtDas Oberlandesgericht München hat eine Niedergangsrichterentscheidung gegen ZDF und Moderator Jan Böhmermann bestätigt, die ihnen verbietet, vier Ansprüche zu verbreiten, die während einer Sendung von "ZDF Magazin Royale" gemacht wurden.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält eine sachliche Zusammenfassung einer Gerichtsentscheidung, ohne offen zu einer Partei zu begünstigen.
Warum diese Bewertungen (Faktentreue 93 · Objektivität 89): The heise online article accurately summarizes the court decision and provides key details such as the legal reference and the nature of the claims made by Böhmermann. It presents the facts neutrally, though it quotes Schönbohm’s statement, which may introduce a slight bias.
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