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Brüssel: Bei der Auswahl von Fajon als EU-Sahel-Beauftragte gab es keine Verstöße
Slovenia🏛️ PolitikMittevor 8 Std.

Brüssel: Bei der Auswahl von Fajon als EU-Sahel-Beauftragte gab es keine Verstöße

Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass der Auswahlprozess für Birgitte Nygaard Markussen als Sonderbeauftragte der EU für die Sahel-Region in Übereinstimmung mit den bestehenden Verfahren durchgeführt wurde. Dies folgt auf die anfänglichen Bedenken Sloweniens bezüglich der Nominierung von Tanja Fajon, die vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) vorgeschlagen worden war. Fajon, eine ehemalige slowenische Ministerin, hatte zuvor erklärt, dass ihre Bewerbung den gleichen Verfahren wie andere ähnliche EU-Positionen gefolgt sei. Das Außenministerium äußerte jedoch Zweifel an möglichen schwerwiegenden Verstößen während ihres Nominierungsprozesses und leitete angemessene rechtliche Schritte ein. Das Ministerium stellte Berichten zufolge fest, dass die Initiative für die Nominierung von Fajon vom Vorsitzenden des EU-Rates und nicht von der damaligen slowenischen Regierung stammte.

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24ur (POP TV) logo24ur (POP TV)UnabhängigMittevor 8 Std.
Brüssel: Bei der Auswahl von Fajon als EU-Sahel-Beauftragte gab es keine Verstöße

Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass der Auswahlprozess für Birgitte Nygaard Markussen als Sonderbeauftragte der EU für die Sahel-Region in Übereinstimmung mit den bestehenden Verfahren durchgeführt wurde. Dies folgt auf die anfänglichen Bedenken Sloweniens bezüglich der Nominierung von Tanja Fajon, die vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) vorgeschlagen worden war. Fajon, eine ehemalige slowenische Ministerin, hatte zuvor erklärt, dass ihre Bewerbung den gleichen Verfahren wie andere ähnliche EU-Positionen gefolgt sei. Das Außenministerium äußerte jedoch Zweifel an möglichen schwerwiegenden Verstößen während ihres Nominierungsprozesses und leitete angemessene rechtliche Schritte ein. Das Ministerium stellte Berichten zufolge fest, dass die Initiative für die Nominierung von Fajon vom Vorsitzenden des EU-Rates und nicht von der damaligen slowenischen Regierung stammte.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt sowohl die Bestätigung der Europäischen Kommission über die Einhaltung der Verfahrensvorschriften als auch die Bedenken der slowenischen Regierung bezüglich möglicher Verstöße dar.

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