Der Oberste Gerichtshof von Bloemfontein bestätigte eine frühere Entscheidung des Gleichstellungsgerichts, die Tsoleli für die Verbreitung der beleidigenden Inhalte verantwortlich machte, obwohl sie behauptete, dass sie lediglich von anderen verfasste Nachrichten weitergeleitet habe. Das Gericht betonte, dass das Teilen von Hassreden online das gleiche rechtliche Gewicht wie die direkte Veröffentlichung hat. Tsoleli, ein Mitglied des ANC, argumentierte, dass ihre Handlungen unter der Meinungsfreiheit geschützt seien und aus politischen Fraktionen innerhalb der Partei resultierten. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Auswirkungen der Verbreitung von rassistisch belasteten Inhalten auf sozialen Plattformen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): In diesem Artikel wird die rechtliche Argumentation und die gerichtlichen Feststellungen ohne offensichtliche ideologische Neigung dargestellt.





