Der Bundesgerichtshof der Schweiz hat gegen Teile des überarbeiteten Berner Polizeigesetzes entschieden und damit bestimmte Praktiken der kantonalen Polizei beendet. Das Gericht bestätigte teilweise eine Beschwerde mehrerer linker Parteien, Menschenrechtsorganisationen und der Vereinigung der demokratischen Anwälte in Bern. Infolgedessen muss die Berner Polizei die Verwendung von Körperkameras einstellen und kann keine automatisierten Fahrzeugkontrollen durchführen, bis Daten von nicht übereinstimmenden Nummernschildern sicher gelöscht werden können.
Zunächst erhob das automatische Scannen der Nummernschilder von vorbeifahrenden Fahrzeugen und deren Vergleich mit Datenbanken Bedenken hinsichtlich der Massenüberwachung. Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Speicherung von Daten aus nicht übereinstimmenden Einträgen für bis zu 60 Tage gegen verfassungsrechtliche Schutzbestimmungen. Daher muss der Kanton diese Bestimmung aus seinem Gesetz entfernen, bevor die Praxis fortgesetzt werden kann. Bis dahin ist es der Polizei verboten, automatisierte Fahrzeugkontrollen zu verwenden. Zusätzlich ist die Aufzeichnung von Bildern von Fahrzeuginsassen jetzt ebenfalls verboten. Zweitens löste die Verwendung von Körperkameras durch Polizeibeamte Kontroverse aus.
Während das Gericht das allgemeine Prinzip der Unterstützung von Körperkameras anerkannte, betonte es, dass ihr primärer Zweck, die Strafverfolgung zu unterstützen, eine Bundesverantwortung und nicht eine kantonale ist. Dies bedeutet, dass, wenn das Gesetz festgestellt hätte, dass Körperkameras in erster Linie zu präventiven Zwecken dienen, sie immer noch verwendet werden könnten.
Wenn lokale Städte wie Bern oder Biel betroffen gewesen wären, hätten sie die Beschwerde selbst eingereicht. Die Entscheidung markiert laut Selma Kuratle von den Demokratischen Anwälten in Bern (DJB) einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Grundrechte. Sie äußerte sich zufrieden mit dem Urteil und betonte, dass das Gericht eindeutig eine Grenze gegen die willkürliche Speicherung von Bewegungsdaten gezogen habe. Dies, so argumentierte sie, sei ein wichtiger Sieg für die bürgerlichen Freiheiten.
Das Gericht bestätigte das Recht der Kantone, automatisierte Fahrzeugkontrollen zu verwenden. Trotz der durch das Urteil auferlegten Einschränkungen gab die Abteilung an, dass sie schnell daran arbeiten würde, die vom Gericht festgestellten rechtlichen Mängel zu beheben. Das Urteil hebt die anhaltenden Spannungen zwischen öffentlichen Sicherheitsmaßnahmen und individuellen Datenschutzrechten hervor. Während der Kanton behauptet, dass solche Werkzeuge für eine effektive Polizeiarbeit unerlässlich sind, argumentieren Kritiker, dass sie Risiken für die persönlichen Freiheiten darstellen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat einen Präzedenzfall geschaffen, der ähnliche Gesetze in anderen Schweizer Kantonen beeinflussen kann. Rechtsexperten schlagen vor, dass das Urteil zu breiteren Diskussionen über die Regulierung moderner Polizeitechnologien führen könnte, während die Einhaltung verfassungsmäßiger Standards sichergestellt wird.
Diese Änderungen werden voraussichtlich schnell umgesetzt, um die Fortsetzung der rechtmäßigen Durchsetzungspraktiken zu gewährleisten. Das Urteil hat weitere Debatten zwischen politischen Gruppen und der Zivilgesellschaft über den angemessenen Umfang der polizeilichen Befugnisse ausgelöst. Während einige die Stärkung des Datenschutzes begrüßen, warnen andere, dass zu restriktive Vorschriften die notwendigen Ermittlungsmöglichkeiten behindern könnten.
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