Ein 21-jähriger mutmaßlicher Attentäter in Berlin, der im Zusammenhang mit einem islamistischen Anschlag steht, war bereits vorher als radikaler Gefährder bekannt. Er hatte mehrfach versucht, zum Terrormiliz Islamischer Staat zu flüchten, war erfolglos geblieben. Nach seiner Verurteilung wurde er auf 'Vorbewährung' entlassen, was bedeutet, dass seine Freiheit nur unter Auflagen gewährt wurde. Die Frage stellt sich, ob dieser Entschluss den Anschlag ermöglicht hat oder ob die Justiz einen fatalen Fehler gemacht hat. In Österreich wird diskutiert, ob ähnliche Fälle möglich sind, und zwar trotz der aktuellen Terrorwarnstufe, die auf vier von fünf gestiegen ist. Experten warnen vor jungen, radikalisierten Gefährden, während in Deutschland über verschärfte Maßnahmen wie Fußfesseln für Fußfesseln Gefährden diskutiert wird.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel betont die Schwere der Situation und fragt nach möglichen Fehlentscheidungen der Justiz, was eine kritische Sichtweise gegenüber der deutschen Rechtsprechung vorschlägt.



