Das Gericht entschied zugunsten der Eigentümer von Svarfhól und bestätigte ihre Behauptung, dass Teile des Landes westlich von Norðurá Teil ihres Eigentums waren. Die Eigentümer von Sólheimatungu hatten zuvor argumentiert, dass die Grenzmarkierungen darauf hindeuteten, dass das Land nach einer Landmarker-Bescheinigung von 1921 unter der Gerichtsbarkeit von Sólheimatungu stand. Das Gericht überprüfte jedoch historische Eigentumsakten und stellte fest, dass es zwar Beweise für Streitigkeiten über das Land gab, aber keine ausreichenden Beweise dafür, dass die Eigentümer von Svarfhól ausschließliche Rechte besaßen. Das Gericht wies auch Argumente zurück, die auf Kaufverträgen von 1929 und 1942 basierten, und erklärte, dass sie nicht zeigten, dass das Land von Sólheimatungu getrennt worden war. Infolgedessen wurden die Eigentümer von Svarfhól angewiesen, zwei Millionen Kronen an den Rechtskosten des Eigentümers von Sólheimatungu zu zahlen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel bietet eine ausgewogene Darstellung des Gerichtsverfahrens, einschließlich der Ansprüche beider Parteien und des Urteils des Gerichts.





