Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies die Klage von Apple gegen die Einstufung des App Stores und des iOS-Betriebssystems als "Torwächter" nach dem Digital Markets Act (DMA) zurück. Das Gericht entschied, dass die Europäische Kommission Apple aufgrund seiner bedeutenden Marktmacht in mehreren EU-Ländern korrekt als Torwächter identifiziert hat. Diese Einstufung legt spezifische Verpflichtungen fest, die darauf abzielen, einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten zu gewährleisten, einschließlich Anforderungen an die Interoperabilität und die Möglichkeit für Benutzer, alternative Dienste zu wählen. Apple hatte argumentiert, dass verschiedene Versionen seines App Stores getrennt betrachtet werden sollten, was die Anzahl der Torwächter reduziert hätte. Das Gericht hielt jedoch fest, dass diese Varianten als Teil eines einzigen zentralen Plattformdienstes funktionieren. Die Entscheidung könnte zu potenziellen Geldbußen von bis zu 20% des globalen Umsatzes führen, wenn Apple weiterhin gegen die DMA verstößt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Rechtsentscheidung des EU-Gerichtshofs dar, ohne offen die EU-Regulierungsbehörden oder Apple zu begünstigen.



