Der Bundesgerichtshof in Abuja hat das Urteil in einem Beschlagnahmungsverfahren über 57 Immobilien, die mit dem ehemaligen nigerianischen Justizminister Abubakar Malami verbunden sind, bis zum 15. Juli verschoben. Der ursprünglich für den 6. Juli geplante Fall wurde verzögert, weil der Vorsitzende Richter, Richterin Joyce Abdulmalik, am Tag der Anhörung nicht erschien. Die Kommission für wirtschaftliche und finanzielle Straftaten (EFCC) beantragt die dauerhafte Beschlagnahmung dieser Immobilien, da sie behauptet, sie seien durch rechtswidrige Aktivitäten erworben worden. Das juristische Team der EFCC legte eine ausführliche eidesstattliche Erklärung vor, die ihre Behauptung stützte, während die Anwälte von Malami argumentierten, dass die Immobilien legal erworben worden seien und dass sich der Fall der EFCC eher auf Verdacht als auf konkrete Beweise stütze. Sie betonten die Notwendigkeit einer mündlichen Aussage, die das Gericht zuvor ablehnte.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert beide Seiten des Rechtsarguments, ohne offen die Verteidigung von EFCC oder Malami zu unterstützen.





