Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts der AfD, die der Deutschen Presse-Agentur zugänglich wurde, ist Stadler vorübergehend von der Ausübung seiner Mitgliedsrechte bis zu einem endgültigen Urteil ausgeschlossen. Die niederbayerische Bezirksleitung unter der Leitung der Fraktionsleiterin Katrin Ebner-Steiner leitete das Verfahren gegen ihn ein. Sie beschuldigen Stadler, sie auf verschiedene Weise zu diffamieren. Das Schiedsgericht erklärte, dass Stadlers Handlungen ein Verhaltensmuster darstellen, das der Partei schadet, einschließlich der Untergrabung von Autoritätspersonen, der Störung des inneren Friedens und der Schädigung des Ansehens der Partei.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Situation objektiv dar und zitiert die Entscheidung des internen Schiedsgerichts der AfD und die Antwort von Stadler.




