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Die Anwältin Andrea Johnson bekräftigt ihr Recht gegen Selbstbelastung inmitten schwerwiegender Vorwürfe.
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Die Anwältin Andrea Johnson bekräftigt ihr Recht gegen Selbstbelastung inmitten schwerwiegender Vorwürfe.

Advokatin Andrea Johnson, Leiterin des Unabhängigen Direktorats gegen Korruption (IDAC), bezeugte vor der Madlanga-Untersuchungskommission, dass sie beabsichtige, ihr verfassungsmäßiges Recht gegen Selbstanklage wegen anhaltender Vorwürfe kriminellen Verhaltens gegen sie geltend zu machen. Die Anschuldigungen, die derzeit von der Nationalen Staatsanwaltschaft (NPA) geprüft werden, behaupten, dass sie trotz seines Status als Verdächtiger eine Beschwerde gegen Generalmajor Feroz Khan mit ihm falsch geteilt habe.

Die Rechtsanwältin Andrea Johnson, Leiterin der Unabhängigen Direktion gegen Korruption (IDAC), hat sich bei ihrer Aussage vor der Madlanga-Untersuchungskommission auf ihr verfassungsmäßiges Recht gegen Selbstanklage berufen.

Die Anschuldigungen drehen sich um einen Vorfall im Jahr 2018, bei dem Brigadier Leonora Phetlhe von der Kriminalgeheimdienst-Abteilung Generalmajor Feroz Khan wegen Angriffs und Einschüchterung während einer Konfrontation im Hauptquartier der Einheit beschuldigte. Laut Zeugen, darunter Oberst Kobus Roelofse, Captain McClean und Zeuge O, ist Johnson daran beteiligt, den Inhalt der Beschwerde von Phetlhe an Khan weiterzuleiten, obwohl er der Verdächtige ist, der keinen rechtlichen Anspruch auf Zugang zur Fallakte hat. Diese Handlung, so behaupten sie, untergrub die Integrität der Untersuchung. Johnson erklärte, dass die Angelegenheit derzeit von der NPA überprüft wird, die feststellt, ob sie strafrechtlich verfolgt werden sollte.

Sie argumentierte, dass sie ihr Recht, sich nicht selbst zu beschuldigen, angesichts der möglichen Konsequenzen ihrer Aussage in Anspruch nehmen müsse. Unter Berufung auf Artikel 35 (3) (j) der südafrikanischen Verfassung und Abschnitt 3 (4) des Kommissionsgesetzes von 1947 behauptete sie, dass diese Bestimmungen ihr Recht gegen Selbstbeschuldigung unter allen Umständen schützen. Sie äußerte sich auch kritisch zu einer ärztlichen Bescheinigung, die sie der Kommission vorgelegt hatte, nachdem sie am 13. Juli krank geworden war und sie daran gehindert hatte, vor Gericht zu erscheinen.

Johnson hat seitdem eine neue ärztliche Bescheinigung von ihrem Arzt besorgt, die sie zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung vorlegen will. Sie bat darum, dass die Einzelheiten ihres Gesundheitszustands vertraulich bleiben. Johnson beschrieb ihre Beziehung zu Khan als "freundlich", und bemerkte, dass sie an seiner 50. Geburtstagsfeier teilnahm, auf der auch ihr Ehemann, der bei Crime Intelligence arbeitete, anwesend war. Allerdings behauptete sie, dass sich die Beziehung verschlechterte, nachdem einer der Söhne Murrays IDAC aufsuchte, um Hilfe bei der Untersuchung der Morde an den Liquidatoren Cloete und Thomas Murray zu erhalten.

Thomas Murray war bei einer Firma angestellt, bei der Khan angeblich durch fragwürdige Mittel geholfen hat, eine mehrere Millionen Rands teure Ausschreibung zu sichern. Johnson erklärte, dass sie sich von Medienberichten bewusst wurde, die Khan mit Personen in Verbindung brachten, die mit den Murray-Morden in Verbindung standen. Diese Berichte beunruhigten sie, weil sie zuvor einen der Murray-Söhne getroffen hatte, der sich um eine Anleitung bat, ob IDAC bei der Untersuchung helfen könnte. Sie informierte ihn, dass IDAC nicht eingreifen konnte, riet ihm jedoch, wie er seine Bedenken an die Leitung des südafrikanischen Polizeidienstes (SAPS) weiterleiten könne.

Zusätzlich bezeugte Johnson in Bezug auf die Verhaftung des Chefs der Kriminalgeheimdienste, Generalleutnant Dumisani Khumalo und anderer hochrangiger Beamter. Während spezifische Details nicht bekannt gegeben wurden, hob ihre Aussage die laufende Kontrolle innerhalb der Polizei-Geheimdienste hervor. Der breitere Kontext legt nahe, dass die Vorwürfe gegen sie Teil einer größeren Untersuchung über Korruption und Fehlverhalten innerhalb wichtiger Institutionen sind.

Die Kommission wird nun mit ihrer Untersuchung fortfahren und sich möglicherweise auf alternative Beweise oder Zeugenaussagen stützen, um die Gültigkeit der Ansprüche gegen sie zu beurteilen.

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Die Anwältin Andrea Johnson bekräftigt ihr Recht gegen Selbstbelastung inmitten schwerwiegender Vorwürfe.

Advokatin Andrea Johnson, Leiterin des Unabhängigen Direktorats gegen Korruption (IDAC), bezeugte vor der Madlanga-Untersuchungskommission, dass sie beabsichtige, ihr verfassungsmäßiges Recht gegen Selbstanklage wegen anhaltender Vorwürfe kriminellen Verhaltens gegen sie geltend zu machen. Die Anschuldigungen, die derzeit von der Nationalen Staatsanwaltschaft (NPA) geprüft werden, behaupten, dass sie trotz seines Status als Verdächtiger eine Beschwerde gegen Generalmajor Feroz Khan mit ihm falsch geteilt habe.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die rechtlichen und verfahrensrechtlichen Aspekte von Andrea Johnsons Berufung auf ihre verfassungsmäßigen Rechte, ohne offen eine der beiden Seiten zu begünstigen.

Warum Faktentreue (85): The article accurately reports the testimony of Advocate Andrea Johnson regarding her invocation of the right against self-incrimination. It provides details about the allegations against her, including the involvement of the Madlanga Commission of Inquiry and the National Prosecuting Authority. The

Warum Objektivität (78): The article presents the situation in a neutral manner, focusing on the legal process and Johnson's statements. There is no overt bias or emotional language. However, the framing suggests that Johnson is being investigated, which could be seen as slightly sympathetic to her position, though this is

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