In Polen wird Personen, die von der ZUS (Sozialversicherungseinrichtung) eine Familienrente beziehen, empfohlen, ihre eigene Altersrente zu beantragen, sobald sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Die durchschnittliche Familienrente betrug im Jahr 2025 3.701,15 zł, während der Mindestbetrag ab März 2026 1.978,49 zł beträgt. Wer nach Erreichen des Rentenalters weiter arbeitet, kann eine Kürzung oder Aussetzung seiner Familienrente erwarten, wenn sein Einkommen bestimmte Schwellenwerte überschreitet - 70% oder 130% des durchschnittlichen Monatsgehalts.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält sachliche Informationen über die polnischen Sozialversicherungspolicen und weist keine eindeutige ideologische Voreingenommenheit auf.

